Glossar
Glossar Fahrzeugrecht: Fachbegriffe verständlich erklärt
Schweizer Begriffe rund ums Fahrzeug, kurz erklärt.
A
Administrativmassnahme
Vom Amt verfügte Massnahme, hier insbesondere Führerausweisentzug, verfügt vom Strassenverkehrsamt, Abteilung Administrativmassnahmen (Verwarnung, Warnungs- oder Sicherungsentzug).
Akteneinsicht
Recht der beschuldigten Person, die Verfahrensakten einzusehen.
Anzeigepflicht
Pflicht des Versicherungsnehmers, Gefahrstatsachen beim Vertragsabschluss wahrheitsgemäss anzugeben (Art. 4 VVG); Verletzung kann zur Kündigung und Leistungsverweigerung führen (Art. 6 VVG).
Aussichtslosigkeit
Ablehnungsgrund der weiteren Rechtsverfolgung durch die Rechtsschutzversicherung, wenn ein rechtliches Vorgehen keine genügenden Erfolgsaussichten hat.
F
Fahreignung
Generelle körperliche, geistige und charakterliche Voraussetzung, um Motorfahrzeuge sicher zu führen; fehlt sie, droht der (vorsorgliche) Sicherungsentzug.
Fahrfähigkeit
Momentane Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen. Fehlt bei Alkohol, Betäubungsmitteln oder Übermüdung.
FiaZ
Fahren in angetrunkenem Zustand; ab 0,25 mg/l Atemalkohol bzw. 0,5 Promille strafbar, ab 0,4 mg/l bzw. 0,8 Promille qualifiziert.
Freie Anwaltswahl
Recht der versicherten Person, in Gerichts- und Verwaltungsverfahren die Anwältin oder den Anwalt selbst zu wählen, auch mit Rechtsschutzversicherung.
G
Gewährleistung
Gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel der Kaufsache, welche beim Kauf schon vorhanden waren (zumindest im Keim) (Art. 197 ff. OR).
Grobe Verkehrsregelverletzung
Verkehrsregelverletzung, die eine ernstliche Gefahr für andere schafft oder in Kauf nimmt (Art. 90 Abs. 2 SVG); zieht mindestens drei Monate Ausweisentzug nach sich und führt zu einem Strafregistereintrag.
Grobfahrlässigkeit
Verletzung elementarer Sorgfaltspflichten. Berechtigt die Versicherung zur Leistungskürzung oder zum Regress.
K
Kaskadensystem
Stufensystem der Administrativmassnahmen: Bei erneuten Widerhandlungen steigen die Mindestentzugsdauern (Art. 16a bis 16c SVG).
Kaskoversicherung
Freiwillige Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug; Teilkasko deckt u.a. Diebstahl und Elementar, Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Kollisionen.
M
Mängelrüge
Umgehende Anzeige eines Mangels gegenüber dem Verkäufer (Art. 201 OR), formfrei, aus Beweisgründen aber schriftlich empfohlen.
MFK
Periodische amtliche Fahrzeugprüfung durch das Strassenverkehrsamt (Motorfahrzeugkontrolle).
Minderung
Herabsetzung des Kaufpreises bei Mängeln als Alternative zur Wandelung (Art. 205 OR).
R
Raserdelikt
Qualifizierte Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 3 SVG mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren; seit Oktober 2023 sind Ausnahmen von der Mindeststrafe möglich (Art. 90 Abs. 3bis und 3ter SVG).
Regress
Rückgriff der Versicherung auf die versicherte oder verursachende Person, etwa bei Grobfahrlässigkeit oder FiaZ.
Restwert
Im Leasingvertrag vereinbarter Wert des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit.
S
Sicherungsentzug
Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit wegen fehlender Fahreignung, aus medizinischen, suchtbedingten oder charakterlichen Gründen (Art. 16d SVG).
Sistierung
Ruhen des Administrativverfahrens, bis das Strafverfahren rechtskräftig entschieden ist.
Strafbefehl
Entscheidvorschlag der Staatsanwaltschaft; ohne Einsprache innert 10 Tagen wird er zum rechtskräftigen Urteil (Art. 352 ff. StPO).
SVG
Strassenverkehrsgesetz, das Kerngesetz des Schweizer Strassenverkehrsrechts (SR 741.01).
V
Vertrauensgrundsatz
Wer sich selbst verkehrsregelkonform verhält, darf darauf vertrauen, dass andere die Regeln ebenfalls beachten (abgeleitet aus Art. 26 SVG).
Verwarnung
Mildeste Administrativmassnahme bei leichter Widerhandlung ohne relevante Vorbelastung (Art. 16a SVG).
Vorsorglicher Entzug
Sofortiger Ausweisentzug während der Abklärung, wenn ernsthafte Zweifel an der Fahreignung bestehen (Art. 30 VZV).
VPU
Verkehrspsychologische Untersuchung zur Abklärung der Fahreignung.
VRV
Verkehrsregelnverordnung, konkretisiert die Verkehrsregeln des SVG (SR 741.11).
W
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