Fahrzeugvertrag
Fahrzeugmiete & Carsharing
Mietwagen-Versicherung, Selbstbehalt, Carsharing-Haftung und Ersatzfahrzeug nach Unfall, die Streitfälle rund um geliehene Fahrzeuge.
Beim Mietwagen haften Sie im Grundsatz für Schäden am Fahrzeug, die vertragliche Vollkasko begrenzt diese Haftung auf einen Selbstbehalt (typischerweise 1'000 bis 3'000 Franken). Bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol oder Missachtung der Vertragsbedingungen kann die Haftungsreduktion entfallen, dann haften Sie voll. Übernehmen und rückgeben Sie das Fahrzeug immer mit einem schriftlichen Zustandsprotokoll und Fotos.
Beim Carsharing (z. B. Mobility) ist die Struktur ähnlich: Mitgliedschaft, Grundhaftung und optionale Haftungsreduktion gegen Aufpreis. Zentral ist die Zustandsprüfung vor Fahrtantritt: Wer einen Vorschaden nicht rechtzeitig meldet, riskiert, für ihn haftbar gemacht zu werden. Die Meldung erfolgt in der App oder telefonisch, dokumentiert mit Foto.
Nach einem Unfall haben Sie im Rahmen der Haftpflicht der Gegenseite Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder auf Ersatz der Mietkosten. Der Anspruch ist auf die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer beschränkt und wird häufig gekürzt, wenn eine günstigere Klasse gewählt oder eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden kann. Belege (Reparaturauftrag, Mietvertrag, Rechnungen) aufbewahren.
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