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Führerausweisentzug
Warnungsentzug, Sicherungsentzug, Kaskadensystem — wann Sie den Ausweis verlieren und wie Sie sich wehren.
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Führerausweisentzug, Strafbefehl und Bussen nach dem Strassenverkehrsgesetz — Fristen, Rechte und Rechner.
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Häufige Fragen
Sie haben 10 Tage ab Zustellung, um schriftlich Einsprache zu erheben. Die Frist ist nicht erstreckbar. Ohne Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil — mit Eintrag im Strafregister und den vorgesehenen Administrativmassnahmen.
Beim erstmaligen mittelschweren Fall (z. B. 21–24 km/h innerorts über der Limite) mindestens ein Monat. Wiederholungsfälle innerhalb definierter Fristen führen über das Kaskadensystem zu deutlich längeren Entzügen bis hin zum Sicherungsentzug.
Ab 0.5 ‰ (bzw. 0.25 mg/l Atemluft) liegt eine Übertretung vor, ab 0.8 ‰ ein qualifizierter Fall mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und mindestens drei Monaten Ausweisentzug. Für Neulenker und Berufschauffeure gilt 0.0 ‰.
Nein. Sie haben ein umfassendes Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht. Aussagen zur Sache sollten Sie erst nach Rücksprache mit einer Anwältin oder einem Anwalt machen — spontan gemachte Angaben lassen sich später kaum korrigieren.
Das Strafverfahren (Staatsanwaltschaft) prüft die Sanktion nach StGB/SVG — Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe. Das Administrativverfahren (Strassenverkehrsamt) prüft parallel die Massnahme am Ausweis. Beide Verfahren laufen unabhängig, beeinflussen sich aber gegenseitig.
In der Regel ja, sofern eine Verkehrsrechtsschutz-Deckung besteht und der Fall nicht als aussichtslos eingestuft wird. Prüfen Sie den Deckungsumfang vor der ersten Anwaltsanfrage — wir helfen bei der Deckungsanfrage.
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