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Beratung

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Erstprüfung durch die Anwaltskanzlei Geier — per E-Mail (Erstkontakt kostenlos), telefonisch über die Mehrwertnummer oder als schriftliche Expertise.

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In vier Sätzen zur Anfrage.

  1. 1. Beschreiben Sie das Ereignis sachlich und in Stichworten.
  2. 2. Fügen Sie wenn möglich relevante Dokumente bei (PDF).
  3. 3. Nennen Sie eine erreichbare Telefonnummer für Rückfragen.
  4. 4. Erstkontakt und Rückmeldung sind kostenlos und erfolgt durch die Anwaltskanzlei Geier.
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TELEFONISCHE RECHTSAUSKUNFT

Telefonische kostenpflichtige Beratung zu Themen im Fahrzeugrecht

Sie möchten direkt mit einem Rechtsanwalt sprechen, eine kurze Einschätzung oder Zweitmeinung erhalten? Wählen Sie die kostenpflichtige Nummer unseres Vertrauensanwalts.

Oft lohnen sich längere Abklärungen oder eine Fallübernahme wirtschaftlich nicht aufgrund der kleinen Streitsummen. Falls Sie eine kurze, unkomplizierte, telefonische und kostenpflichtige Beratung zu diesem Thema wünschen, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Geier gerne wie folgt zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.

Schriftliche Expertise

Zweitmeinung oder schriftliche Expertise.

Sie wollen eine Zweitmeinung oder benötigen eine schriftliche Expertise zu einem Thema rund um Fahrzeugrecht? Schreiben Sie mir eine E-Mail. Eine summarische schriftliche Expertise mit Abhandlung Ihrer konkreten Probleme sowie eine telefonische oder persönliche Besprechung ist in der Regel pauschal für CHF 750 (zzgl. MwSt.) möglich.

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Kanzlei-Kontakt

Anwaltskanzlei Geier
Roger Geier
Schwandelstrasse 1
8800 Thalwil
Schweiz
Telefon:
Auf Anfrage per E-Mail.
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung.