Beratung
Rechtsberatung anfordern.
Erstprüfung durch die Anwaltskanzlei Geier — per E-Mail (Erstkontakt kostenlos), telefonisch über die Mehrwertnummer oder als schriftliche Expertise.
ANFRAGE PER MAIL
In vier Sätzen zur Anfrage.
- 1. Beschreiben Sie das Ereignis sachlich und in Stichworten.
- 2. Fügen Sie wenn möglich relevante Dokumente bei (PDF).
- 3. Nennen Sie eine erreichbare Telefonnummer für Rückfragen.
- 4. Erstkontakt und Rückmeldung sind kostenlos und erfolgt durch die Anwaltskanzlei Geier.
TELEFONISCHE RECHTSAUSKUNFT
Telefonische kostenpflichtige Beratung zu Themen im Fahrzeugrecht
Sie möchten direkt mit einem Rechtsanwalt sprechen, eine kurze Einschätzung oder Zweitmeinung erhalten? Wählen Sie die kostenpflichtige Nummer unseres Vertrauensanwalts.
Oft lohnen sich längere Abklärungen oder eine Fallübernahme wirtschaftlich nicht aufgrund der kleinen Streitsummen. Falls Sie eine kurze, unkomplizierte, telefonische und kostenpflichtige Beratung zu diesem Thema wünschen, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Geier gerne wie folgt zur Verfügung.
- 0900 125 125
- CHF 3.– pro Minute
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.
Schriftliche Expertise
Zweitmeinung oder schriftliche Expertise.
Sie wollen eine Zweitmeinung oder benötigen eine schriftliche Expertise zu einem Thema rund um Fahrzeugrecht? Schreiben Sie mir eine E-Mail. Eine summarische schriftliche Expertise mit Abhandlung Ihrer konkreten Probleme sowie eine telefonische oder persönliche Besprechung ist in der Regel pauschal für CHF 750 (zzgl. MwSt.) möglich.
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Roger Geier
Schwandelstrasse 1
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Schweiz
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