Zum Inhalt springen

Werkzeug · Strassenverkehrsrecht

Bussenrechner Geschwindigkeit Schweiz

Ermitteln Sie mit wenigen Klicks, welche Sanktion nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht, von der Ordnungsbusse bis zum Führerausweisentzug oder Raserdelikt.

Interaktiv

Bussenrechner Geschwindigkeit

Nettogeschwindigkeit eingeben (nach Abzug der Sicherheitsmarge gemäss ASTRA).

 

km/h zu schnell

Strafverfahren

Keine Widerhandlung

Bitte Nettoüberschreitung in km/h eingeben.

Administrativverfahren

,

Unverbindliche Angaben. Die Werte beruhen auf der Ordnungsbussenverordnung (OBV, Stand gültig ab 1.7.2026, Fedlex) und den SSK-Strafmassempfehlungen. Im Einzelfall können Vorbelastungen, Verschulden, konkrete Verkehrslage und weitere Umstände zu Abweichungen führen. Im Zweifel sollte die Situation immer durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Beratung anfordern →

Innerorts

ÜberschreitungStrafeVerwarnungAusweisentzug
1–15 km/hOrdnungsbusse 40 / 120 / 180 CHF
16–20 km/hStrafbefehlja (leichte Widerhandlung)
21–24 km/hStrafbefehlmind. 1 Monat (mittelschwer)
ab 25 km/hGeldstrafemind. 3 Monate (schwer)
ab 50 km/hRaserdelikt (Art. 90 III SVG)mind. 24 Monate

Ausserorts

ÜberschreitungStrafeVerwarnungAusweisentzug
1–20 km/hOrdnungsbusse 40 / 100 / 160 / 240 CHF
21–25 km/hStrafbefehlja (leichte Widerhandlung)
26–29 km/hStrafbefehlmind. 1 Monat (mittelschwer)
ab 30 km/hGeldstrafemind. 3 Monate (schwer)
ab 60 km/hRaserdelikt (Art. 90 III SVG)mind. 24 Monate

Autobahn

ÜberschreitungStrafeVerwarnungAusweisentzug
1–25 km/hOrdnungsbusse 20 / 60 / 120 / 180 / 240 CHF
26–30 km/hStrafbefehlja (leichte Widerhandlung)
31–34 km/hStrafbefehlmind. 1 Monat (mittelschwer)
ab 35 km/hGeldstrafemind. 3 Monate (schwer)
ab 80 km/hRaserdelikt (Art. 90 III SVG)mind. 24 Monate

Als Administrativmassnahme kommt jeweils entweder eine Ordnungsbusse, eine Verwarnung oder ein Ausweisentzug in Frage, ein Nebeneinander gibt es nicht. Kaskadensystem und Führerausweis auf Probe können die Mindestdauer verlängern. Richtwerte gemäss BGer-Praxis und OBV, keine Einzelfallprüfung. Stand: OBV gültig ab 1.7.2026 (Fedlex-Quelle).

Vorbehalte

  • Unverbindliche Angaben. Die Werte sind Richtgrössen und keine rechtsverbindliche Auskunft.
  • Im Einzelfall können Vorbelastungen, Verschulden, konkrete Verkehrslage und weitere Umstände zu Abweichungen führen.
  • Bitte die Nettogeschwindigkeit eingeben, also die auf dem Bussenzettel oder Messprotokoll ausgewiesene Überschreitung nach Abzug der ASTRA-Sicherheitsmarge.
  • Die berechnete Strafe und Massnahme bezieht sich auf den Ersttäter (erstes Vergehen). Im Wiederholungsfall können Strafe und Administrativmassnahme (insbesondere die Dauer des Führerausweisentzugs) deutlich strenger ausfallen.
  • Im Zweifel sollte die Situation immer durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Beratung anfordern

Eine konkrete Frage zu Geschwindigkeitsüberschreitung?

Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail. Die Anwaltskanzlei unseres Vertrauens meldet sich rasch mit einer ersten Einschätzung.