Werkzeug · Strassenverkehrsrecht
Bussenrechner Geschwindigkeit Schweiz
Ermitteln Sie mit wenigen Klicks, welche Sanktion nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht, von der Ordnungsbusse bis zum Führerausweisentzug oder Raserdelikt.
Interaktiv
Bussenrechner Geschwindigkeit
Nettogeschwindigkeit eingeben (nach Abzug der Sicherheitsmarge gemäss ASTRA).
Strafverfahren
Keine Widerhandlung
Bitte Nettoüberschreitung in km/h eingeben.
Administrativverfahren
,
Ordnungsbussen nach OBV (Ziff. 303) und Strafen
Übersicht der Sanktionen je nach Strassentyp und Nettoüberschreitung, Ersttäter, ohne Vorbelastung.
Innerorts
| Überschreitung | Strafe | Verwarnung | Ausweisentzug |
|---|---|---|---|
| 1–15 km/h | Ordnungsbusse 40 / 120 / 180 CHF | — | — |
| 16–20 km/h | Strafbefehl | ja (leichte Widerhandlung) | — |
| 21–24 km/h | Strafbefehl | — | mind. 1 Monat (mittelschwer) |
| ab 25 km/h | Geldstrafe | — | mind. 3 Monate (schwer) |
| ab 50 km/h | Raserdelikt (Art. 90 III SVG) | — | mind. 24 Monate |
Ausserorts
| Überschreitung | Strafe | Verwarnung | Ausweisentzug |
|---|---|---|---|
| 1–20 km/h | Ordnungsbusse 40 / 100 / 160 / 240 CHF | — | — |
| 21–25 km/h | Strafbefehl | ja (leichte Widerhandlung) | — |
| 26–29 km/h | Strafbefehl | — | mind. 1 Monat (mittelschwer) |
| ab 30 km/h | Geldstrafe | — | mind. 3 Monate (schwer) |
| ab 60 km/h | Raserdelikt (Art. 90 III SVG) | — | mind. 24 Monate |
Autobahn
| Überschreitung | Strafe | Verwarnung | Ausweisentzug |
|---|---|---|---|
| 1–25 km/h | Ordnungsbusse 20 / 60 / 120 / 180 / 240 CHF | — | — |
| 26–30 km/h | Strafbefehl | ja (leichte Widerhandlung) | — |
| 31–34 km/h | Strafbefehl | — | mind. 1 Monat (mittelschwer) |
| ab 35 km/h | Geldstrafe | — | mind. 3 Monate (schwer) |
| ab 80 km/h | Raserdelikt (Art. 90 III SVG) | — | mind. 24 Monate |
Als Administrativmassnahme kommt jeweils entweder eine Ordnungsbusse, eine Verwarnung oder ein Ausweisentzug in Frage, ein Nebeneinander gibt es nicht. Kaskadensystem und Führerausweis auf Probe können die Mindestdauer verlängern. Richtwerte gemäss BGer-Praxis und OBV, keine Einzelfallprüfung. Stand: OBV gültig ab 1.7.2026 (Fedlex-Quelle).
Worum geht es?
Der Bussenrechner schätzt aufgrund Ihrer Nettoüberschreitung (nach Abzug der Sicherheitsmarge gemäss ASTRA) und des Strassentyps (innerorts, ausserorts/Autostrasse oder Autobahn) die zu erwartende strafrechtliche Sanktion, Ordnungsbusse, Strafbefehl, Geldstrafe oder bei Überschreiten der Raserschwelle Freiheitsstrafe, sowie die parallel dazu drohende Administrativmassnahme (Verwarnung oder Führerausweisentzug).
Grundlage der Berechnung sind die Ordnungsbussenverordnung (OBV, Ziff. 303), Art. 16a–16c SVG (Verwarnung / Warnungsentzug), Art. 90 SVG (Verletzung der Verkehrsregeln, inkl. Raserdelikt gemäss Abs. 3 und 4) sowie die SSK-Strafmassempfehlungen der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz.
Vorbehalte
- Unverbindliche Angaben. Die Werte sind Richtgrössen und keine rechtsverbindliche Auskunft.
- Im Einzelfall können Vorbelastungen, Verschulden, konkrete Verkehrslage und weitere Umstände zu Abweichungen führen.
- Bitte die Nettogeschwindigkeit eingeben, also die auf dem Bussenzettel oder Messprotokoll ausgewiesene Überschreitung nach Abzug der ASTRA-Sicherheitsmarge.
- Die berechnete Strafe und Massnahme bezieht sich auf den Ersttäter (erstes Vergehen). Im Wiederholungsfall können Strafe und Administrativmassnahme (insbesondere die Dauer des Führerausweisentzugs) deutlich strenger ausfallen.
- Im Zweifel sollte die Situation immer durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Weiterführend
- Im Verkehr zu schnell gefahren, was droht Ihnen rechtlich? , ausführlicher Beitrag zu Straf- und Administrativverfahren.
- Vorlage: Sistierung Führerausweisentzug , kostenloses DOCX-Muster für das Sistierungsgesuch.
- Führerausweisentzug, Übersicht , Fristen, Grenzwerte, Kaskadensystem.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Busse bei 10 km/h zu schnell innerorts?
- Bei 6–10 km/h Überschreitung innerorts (nach Abzug der Sicherheitsmarge) beträgt die Ordnungsbusse gemäss OBV Ziff. 303 120 CHF. Die Busse steigt bis 15 km/h auf 250 CHF, ab 16 km/h folgt ein Strafbefehl.
- Ab wann droht der Führerausweisentzug?
- Ein Führerausweisentzug (Warnungsentzug) droht in der Regel ab einer mittelschweren Widerhandlung: ab 21 km/h innerorts, ab 26 km/h ausserorts und ab 31 km/h auf der Autobahn. Ab 25 / 30 / 35 km/h liegt eine schwere Widerhandlung mit mindestens 3 Monaten Entzug vor. Ab 50 / 60 / 80 km/h Überschreitung greift der Rasertatbestand (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG) mit mindestens 24 Monaten Entzug.
- Gilt die Sicherheitsmarge automatisch?
- Ja. Die vom ASTRA vorgeschriebene Messtoleranz wird vor der Sanktionsberechnung von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Die auf dem Bussenzettel oder im Messprotokoll ausgewiesene Überschreitung ist bereits der Nettowert und dient als Grundlage für Ordnungsbusse, Strafbefehl und Entzugsdauer.
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