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Leasing
Vorzeitige Auflösung, Rückgabe-Standards, Mehrkilometer und Restwert, die typischen Streitfelder.
Ihre Rechte beim AutoleasingRessort · Fahrzeugvertrag
Ihre Rechte beim Occasionskauf, beim Leasing und beim Mietwagen, verständlich erklärt und mit passenden Vorlagen für die häufigsten Streitfälle.
Beim Occasionskauf gilt die gesetzliche Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR: Der Verkäufer haftet für Mängel, die bei der Übergabe (mindestens im Keim) vorhanden waren. Wer einen Mangel entdeckt, muss ihn sofort und beweisbar rügen ( Mängelrüge), sonst gilt das Fahrzeug als genehmigt. Bei einem erheblichen Mangel kommen Wandelung oder Minderung in Frage, ausführlich im Beitrag Auto gekauft mit Mängeln.
Bei Leasingverträgen drehen sich die häufigsten Streitfälle um die vorzeitige Vertragsauflösung, um Nachforderungen aus der Amortisationstabelle und um Rückgabeschäden bei Vertragsende. Laufende Raten müssen trotz Mängeln in der Regel weiter bezahlt werden, was einen Verkäufer nicht von seiner Gewährleistungspflicht befreit. Hintergründe und Musterfälle im Beitrag Ihre Rechte beim Autoleasing.
Wer vor Klage oder Vergleich Klarheit braucht, kann eine schriftliche Zweitmeinung zum Fahrzeugvertrag einholen, pauschal ab CHF 750 zzgl. MwSt.
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Rückgabe · Restwert · Kündigung
Vorzeitige Auflösung, Rückgabe-Standards, Mehrkilometer und Restwert, die typischen Streitfelder.
Ihre Rechte beim AutoleasingOccasion · Mängel · Wandelung
Occasionskauf, versteckte Mängel, Mängelrüge, Wandelung und Minderung, Ihre Rechte als Käufer.
Mängel beim Autokauf durchsetzenSelbstbehalt · Haftung
Mietwagen, Carsharing und Ersatzfahrzeuge, Selbstbehalt, Versicherung und Schadensfälle.
Miete und Carsharing verstehenInteraktiver Rechner
Entschädigung für den Nutzungsausfall bei Neuwagen und Occasion, schnell berechnet.
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Ein neutrales technisches Gutachten schafft die Faktenbasis für jede juristische Auseinandersetzung – ob nach Unfall, beim Occasionskauf oder bei der Leasingrückgabe.
Häufige Fragen
Nein. Die Klausel kann wirksam sein, aber sie schützt den Verkäufer nicht in jedem Fall. Bei arglistigem Verschweigen oder zugesicherten Eigenschaften kann eine Haftung trotz Gewährleistungsausschluss bestehen.
Die Rüge muss sofort erfolgen, also ohne unnötiges Zuwarten. In der Praxis sollte möglichst innert weniger Tage schriftlich gerügt werden (Art. 201 OR).
Eine vorzeitige Auflösung ist möglich, aber oft mit einer Nachzahlung gemäss Amortisationstabelle verbunden. Prüfen Sie, ob diese Nachforderung zulässig ist, und ziehen Sie eine Leasingübernahme als Alternative in Betracht.
Nein. Die Gewährleistung betrifft gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer (Art. 197 ff. OR). Die Herstellergarantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage des Herstellers oder Garantiegebers.
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