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Kaufvertrag fürs Auto erstellen.

In wenigen Minuten zum unterschriftsreifen Kaufvertrag für den privaten Fahrzeugverkauf in der Schweiz, als PDF und Word, kostenlos, ohne Registrierung, Ihre Angaben bleiben im Browser.

Der Generator ist für den Verkauf von privat an privat gedacht. Für gewerbliche Verkäufe gelten zusätzliche Anforderungen; lassen Sie sich in diesem Fall beraten.

1Parteien

Verkäufer / Verkäuferin

Käufer / Käuferin

2Fahrzeug

Wird im Vertrag mit dem Zusatz «gemäss Anzeige abgelesen» ausgewiesen.

3Deklaration

Eine ehrliche Deklaration schützt vor allem den Verkäufer: Eine Wegbedingung der Gewährleistung ist ungültig, soweit Mängel arglistig verschwiegen wurden (Art. 199 OR).

4Kaufpreis und Zahlung

5Übergabe

6Gewährleistung

7Garantie des Verkäufers

8Besondere Vereinbarungen

Hinweis: Ein Eigentumsvorbehalt wird erst mit dem Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz des Käufers wirksam (Art. 715 ZGB).

9Ort und Datum des Vertragsschlusses

KAUFVERTRAG
Occasionsfahrzeug, Verkauf unter Privatpersonen (Art. 184 ff. OR)

1. VERTRAGSPARTEIEN
Verkäufer / Verkäuferin
Name / Vorname: 
Strasse / Nr.: 
PLZ / Ort: 
Käufer / Käuferin
Name / Vorname: 
Strasse / Nr.: 
PLZ / Ort: 

2. KAUFGEGENSTAND
Der Verkäufer / die Verkäuferin verkauft dem Käufer / der Käuferin das nachstehend bezeichnete Fahrzeug:
Marke / Modell: 
1. Inverkehrsetzung: 
Kilometerstand:  km, gemäss Anzeige abgelesen

3. ZUSICHERUNGEN UND BEKANNTE MÄNGEL
Der Verkäufer / die Verkäuferin erklärt, dass das Fahrzeug nach seinem / ihrem Wissen unfallfrei ist. Bagatellschäden wie kleinere Kratzer oder Parkdellen gelten nicht als Unfallschaden.
Dem Verkäufer / der Verkäuferin sind über die üblichen alters- und gebrauchsbedingten Abnützungserscheinungen hinaus keine Mängel am Fahrzeug bekannt.
Der Käufer / die Käuferin bestätigt, das Fahrzeug vor Vertragsschluss besichtigt und Gelegenheit zu einer Probefahrt gehabt zu haben.

4. KAUFPREIS UND ZAHLUNG
Der Kaufpreis beträgt CHF 0.
Der Kaufpreis wird bei der Übergabe des Fahrzeugs vollständig in bar bezahlt. Die Zahlung erfolgt Zug um Zug gegen Übergabe.

5. ÜBERGABE, NUTZEN UND GEFAHR
Mit dem Fahrzeug werden übergeben: Fahrzeugausweis.
Mit der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer / die Käuferin über. Die Kontrollschilder verbleiben beim Verkäufer / bei der Verkäuferin; das Fahrzeug wird ohne Kontrollschilder übergeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

6. GEWÄHRLEISTUNG
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und probegefahren verkauft. Jede Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollständig wegbedungen; Wandelung, Minderung und Nachbesserung sind ausgeschlossen. Ausdrücklich vorbehalten bleiben arglistig verschwiegene Mängel sowie die in diesem Vertrag abgegebenen Zusicherungen (Art. 199 OR).

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Schriftform: Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform; Textform (E-Mail) genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Salvatorische Klausel: Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der übrige Vertrag gültig; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige, die dem Zweck am nächsten kommt.
Recht und Gerichtsstand: Es gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verkäufers / der Verkäuferin; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt; jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar.

Verkäufer / Verkäuferin: 
Ort, Datum, Unterschrift: ______________________________

Käufer / Käuferin: 
Ort, Datum, Unterschrift: ______________________________

Erstellt mit dem Kaufvertrags-Generator von fahrzeugrecht.ch, Stand August 2026. Muster ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung.

Rechtliche Hinweise

Dies ist eine kostenlose Mustervorlage der Anwaltskanzlei Geier für Privatverkäufe. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis; die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung. Ihre Eingaben werden ausschliesslich lokal in Ihrem Browser verarbeitet und weder gespeichert noch übermittelt.

Unsicher, welche Regelung zu Ihrem Verkauf passt? Rechtsanwalt Roger Geier berät Sie gerne.

Beratung anfragen

Was in einen Autokaufvertrag gehört

Ein brauchbarer Kaufvertrag hält fest, wer verkauft und wer kauft, welches Fahrzeug gemeint ist (Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Stammnummer, erste Inverkehrsetzung, Kilometerstand gemäss Anzeige abgelesen), was es kostet und wie bezahlt wird. Dazu kommen die Deklaration zu Unfallschäden und bekannten Mängeln, die Gewährleistungsregelung sowie Ort, Datum und Umfang der Übergabe. Fehlt eines dieser Elemente, wird im Streitfall über den Inhalt der Abmachung gestritten statt über die Sache.

Gewährleistung ausschliessen oder nicht

Im Privatverkauf ist der vollständige Ausschluss der Gewährleistung üblich und zulässig, er schützt aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder falschen Zusicherungen (Art. 199 OR). Wer Vertrauen schaffen will, kann stattdessen die gesetzliche Gewährleistung stehen lassen oder sie auf drei bis zwölf Monate beschränken. Wie sich Mängel nach dem Kauf geltend machen lassen, zeigt der Beitrag Auto gekauft und Mängel entdeckt. Wer lieber ein leeres Formular ausdruckt, findet es auf der Vorlagenseite Kaufvertrag Occasionsfahrzeug.

Übergabe und Umschreibung

Bei der Übergabe wechseln Fahrzeug, Schlüssel, Fahrzeugausweis und Serviceunterlagen den Besitzer, Nutzen und Gefahr gehen auf die Käuferschaft über. Die Kontrollschilder verbleiben bei der Verkäuferschaft. Der Käufer benötigt für die Einlösung beim Strassenverkehrsamt einen gültigen Versicherungsnachweis der eigenen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung; erst danach darf das Fahrzeug im Verkehr bewegt werden. Empfehlenswert ist, die Übergabe erst nach bestätigtem Zahlungseingang oder gegen Barzahlung vorzunehmen.

Häufige Fragen