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Promille, FiaZ und Entzugsdauer schätzen, inklusive verkehrsmedizinischer Untersuchung.
Rechner öffnenStrassenverkehrsrecht
Verwarnung, Warnungs- und Sicherungsentzug, Probeausweis und Wiedererteilung, was Sie zum Schweizer Führerausweis wissen müssen.
Der Führerausweisentzug ist eine Administrativmassnahme und läuft parallel zum Strafverfahren. Zuständig ist das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Es prüft nach Eingang des Polizeirapports oder des Strafbefehls, ob eine Widerhandlung vorliegt, und stuft sie in eine der drei Kategorien ein: leicht (Art. 16a SVG), mittelschwer (Art. 16b SVG) oder schwer (Art. 16c SVG).
Vor der Verfügung erhalten Sie das rechtliche Gehör: eine Frist von meist zehn bis zwanzig Tagen, um sich schriftlich zur beabsichtigten Massnahme zu äussern. Diese Frist ist die zentrale Verteidigungsgelegenheit. Wer entlastende Umstände, seine berufliche Situation oder Verfahrensfehler geltend machen will, sollte hier reagieren, bevor die Verfügung erlassen wird. Danach steht der Rekurs an die kantonale Rekursbehörde offen.
Die Mindestentzugsdauern folgen einem Kaskadensystem: Bei jeder erneuten Widerhandlung innerhalb der massgebenden Fristen steigt die Mindestdauer. Die häufigste Sanktion ist der Warnungsentzug nach einer Widerhandlung. Bestehen Zweifel an der Fahreignung, etwa nach hohem Alkoholkonsum oder wiederholten Delikten, kann eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) oder eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet werden. Fällt sie negativ aus, droht ein unbefristeter Sicherungsentzug.
| Stufe | Grundlage | Ersttäter | Vorbelastung (Kaskade) |
|---|---|---|---|
| Leichte Widerhandlung | Art. 16a SVG | Verwarnung | Entzug mind. 1 Monat (bei Vorbelastung innert 2 Jahren) |
| Mittelschwere Widerhandlung | Art. 16b SVG | Entzug mind. 1 Monat | Mind. 4 Monate, danach 9 / 15 Monate bis unbefristet |
| Schwere Widerhandlung | Art. 16c SVG | Entzug mind. 3 Monate | Mind. 12 Monate, danach 24 Monate bis unbefristeter Sicherungsentzug |
Richtwerte gestützt auf Art. 16a bis 16c SVG. Im Einzelfall können Verschulden und weitere Umstände zu Abweichungen führen.
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Häufige Fragen
Beim erstmaligen mittelschweren Fall (z. B. 21–24 km/h innerorts über der Limite) mindestens ein Monat. Wiederholungen führen über das Kaskadensystem zu deutlich längeren Entzügen bis hin zum Sicherungsentzug.
Der Warnungsentzug ist eine zeitlich befristete Sanktion nach einer Widerhandlung. Der Sicherungsentzug ist unbefristet und wird ausgesprochen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, Wiedererteilung nur nach positiver verkehrsmedizinischer Untersuchung.
Die Mindestentzugsdauer nach Art. 16a bis 16c SVG ist zwingend und lässt sich nicht verkürzen. Ein Aufschub des Vollzugs (Antritt der Entzugsdauer) ist im Rahmen des rechtlichen Gehörs möglich, etwa um Ferien, eine Kündigungsfrist oder einen laufenden Auftrag zu koordinieren. Die berufliche Angewiesenheit kann zudem beim Strafmass eine Rolle spielen, nicht aber die Entzugsdauer verkürzen.
Eine verkehrsmedizinische Untersuchung (VMU) wird typischerweise bei qualifizierter Alkoholfahrt (ab 1,6 Promille), bei Betäubungsmittelkonsum oder bei gesundheitlichen Zweifeln angeordnet. Die verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) folgt bei charakterlichen Bedenken, etwa nach mehreren Widerhandlungen oder nach einem Sicherungsentzug. Ohne positives Gutachten wird der Führerausweis nicht wiedererteilt.
Bevor das Strassenverkehrsamt den Führerausweis entzieht, muss es Ihnen Gelegenheit geben, sich schriftlich zum Sachverhalt und zur beabsichtigten Massnahme zu äussern (Art. 29 BV, Art. 30 VwVG). Nutzen Sie diese Frist, um entlastende Umstände, Ihre berufliche Situation und allfällige Verfahrensfehler geltend zu machen. Wer sich nicht äussert, verzichtet auf einen zentralen Verteidigungsschritt.
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