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Verkehrsrecht · 02. Juli 2026 · Rechtsanwalt Roger Geier

Verhalten bei Unfällen: Sachschaden, Personenschaden und Wildunfall

Anhalten, absichern, helfen, melden: Was nach einem Unfall in der Schweiz zu tun ist, unterschieden nach Sach-, Personen- und Wildunfall, inklusive Folgen der Führerflucht.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 51 SVG – Verhalten bei Unfällen (Personen- und Sachschaden)
  • Art. 54–56 VRV – Konkretisierung der Verhaltenspflichten
  • Art. 92 SVG – Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall / Führerflucht
  • Art. 91a SVG – Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit
  • Tierschutzgesetz und Jagdgesetz – Pflichten und Folgen beim Wildunfall

12 Min. Lesezeit · Stand: 02. Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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