Werkzeug · Fahrzeugvertrag
Nutzungsentschädigungsrechner
Wird ein Autokauf rückabgewickelt (Wandelung), müssen Sie sich die bisherige Nutzung anrechnen lassen. Berechnen Sie hier einen orientierenden Betrag — für Neuwagen und Occasionen.
Bruttokaufpreis inkl. MwSt.
Seit Übernahme des Neuwagens.
Richtwert ca. 200'000 km, je nach Fahrzeugtyp anzupassen.
Nutzungsentschädigung
CHF 3’000
wird vom Kaufpreis abgezogen
Rückzahlung an Sie
CHF 27’000
Zug um Zug gegen Rückgabe
Was ist die Nutzungsentschädigung?
Wird ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug wegen Mängeln gewandelt oder wegen Willensmangels aufgehoben, ist der Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuerstatten. Die Käuferin oder der Käufer muss sich jedoch den gezogenen Nutzen anrechnen lassen — die sogenannte Nutzungsentschädigung. Grundlage sind Art. 205 f. OR und die Rechtsprechung zur ungerechtfertigten Bereicherung.
Wie wird sie berechnet?
Das Bundesgericht und die kantonalen Gerichte wenden regelmässig eine lineare Berechnung nach gefahrenen Kilometern an. Die verbreitetste Formel lautet:
Nutzungsentschädigung = Kaufpreis × (gefahrene Kilometer ÷ erwartete Restlaufleistung)
- Neuwagen: Nenner ist die erwartete Gesamtlaufleistung (häufig rund 200'000 km, je nach Fahrzeugtyp).
- Occasion: Nenner ist die Restlaufleistung ab Übernahme, also die erwartete Gesamtlaufleistung minus den Kilometerstand beim Kauf.
Andere Berechnungsmethoden sind möglich (etwa Zeitwertabschreibung oder branchenübliche Kilometeransätze). Welche Methode im Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt von Fahrzeugtyp, Zustand und der konkreten Rechtsprechung ab.
Hinweis
Der Rechner dient ausschliesslich als Orientierungshilfe. Er bildet nur eine mögliche Berechnungsart ab. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Die tatsächliche Nutzungsentschädigung kann im Einzelfall abweichen und ist gerichtlich verhandelbar.
Beispiele
Vertiefte Beispielrechnungen und die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Beitrag «Auto gekauft mit Mängeln» sowie in «Irrtum oder Wandlung».
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