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Werkzeug · Strassenverkehrsrecht

Bussenrechner Alkohol Schweiz

Ermitteln Sie mit wenigen Klicks, welche Sanktion nach einer Fahrt in angetrunkenem Zustand (FiaZ) droht, von der Busse bis zum Führerausweisentzug und der verkehrsmedizinischen Untersuchung.

Interaktiv

Bussenrechner Alkohol

Blutalkoholwert (BAK in ‰) eingeben. Hinweis: 0,25 mg/l Atemalkohol entspricht ca. 0,50 ‰ BAK.

Grenzwert: 0.50

Strafverfahren

Keine Widerhandlung

Bitte den gemessenen Blutalkoholwert in ‰ eingeben.

Administrativverfahren

Unverbindliche Angaben. Grundlage: Art. 91 SVG, Art. 16a–16c SVG, Art. 15a SVG (Probeausweis), Art. 2a VRV sowie SSK-Strafmassempfehlungen. Im Einzelfall können Verschulden, Vortaten, Fahrverhalten und weitere Umstände zu Abweichungen führen. Im Zweifel sollte die Situation immer durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Beratung anfordern →

Vorbehalte

  • Unverbindliche Angaben. Die Werte sind Richtgrössen und keine rechtsverbindliche Auskunft.
  • Die berechnete Strafe und Massnahme bezieht sich auf den Ersttäter. Im Wiederholungsfall greift das Kaskadensystem (Art. 16b/16c SVG), die Entzugsdauer und Strafe fallen deutlich strenger aus.
  • Für Neulenker (Probeausweis) und Berufschauffeure gilt gemäss Art. 2a VRV eine Nulltoleranz (Grenzwert 0,10 ‰).
  • Bitte den Blutalkoholwert (BAK) in ‰ eingeben. Faustregel: 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen ca. 0,50 ‰ BAK.
  • Im Zweifel sollte die Situation immer durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

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