Auf einen Blick
Kurz erklärt
Vortritt hat, wer schon im Kreisel ist. Wer einfahren will, mässigt das Tempo und wartet auf eine ausreichende Lücke. Geblinkt wird nur beim Verlassen, nicht beim Einfahren.
Kurz erklärt: Vortritt hat, wer schon im Kreisel ist
Der Kreisverkehr sorgt immer wieder für Unsicherheit, dabei ist die Grundregel einfach. Wer sich bereits im Kreisel befindet, hat Vortritt. Wer einfahren will, muss warten.
Die gesetzliche Grundregel: Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz müssen Sie die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen (Art. 41b Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung). Sie fahren also erst ein, wenn Sie niemanden im Kreisel behindern.
Einfach gesagt: Blick nach links, Tempo raus, und nur in eine ausreichende Lücke einfahren. Fahrzeuge im Kreisel haben immer Vorrang.
Blinken: nur beim Verlassen
Beim Blinken machen viele es falsch. Die Regel ist eindeutig (Art. 41b Abs. 2 VRV):
- Bei der Einfahrt in den Kreisel müssen Sie nicht blinken.
- Während der Fahrt im Kreis müssen Sie nicht blinken, solange Sie den Fahrstreifen nicht wechseln.
- Das Verlassen des Kreisels müssen Sie anzeigen, also rechts blinken, bevor Sie hinausfahren.
Merksatz: Nicht beim Hineinfahren blinken, aber immer beim Hinausfahren.
Was sonst noch wichtig ist
Fussgänger am Ausgang: Führt am Ausgang ein Fussgängerstreifen über die Strasse, haben die Fussgänger dort Vortritt. Rechnen Sie beim Verlassen des Kreisels mit querenden Personen.
Velofahrer: Auf Kreisverkehrsplätzen dürfen Radfahrer vom Rechtsfahrgebot abweichen und weiter in der Mitte fahren, um sicher durch den Kreisel zu gelangen (Art. 41b Abs. 3 VRV). Halten Sie deshalb genügend Abstand und überholen Sie im Kreisel nicht.
Mehrspurige Kreisel: Wählen Sie den Fahrstreifen frühzeitig nach Ihrer geplanten Ausfahrt. Ein Fahrstreifenwechsel im Kreisel muss angezeigt werden und darf niemanden gefährden.
Tempo und Abstand: Mässigen Sie die Geschwindigkeit schon vor der Einfahrt und halten Sie im Kreisel genügend Abstand, gerade zu Velos und Motorrädern.
Häufige Fragen
Muss ich anhalten, bevor ich in den Kreisel fahre?
Nicht zwingend. Sie müssen die Geschwindigkeit mässigen und den Vortritt gewähren. Ist der Kreisel frei, dürfen Sie ohne Halt einfahren.
Wer hat Vortritt, wenn ich schon im Kreisel bin?
Sie. Fahrzeuge im Kreisel haben Vortritt gegenüber allen, die einfahren wollen.
Muss ich beim Einfahren blinken?
Nein. Blinken müssen Sie nur beim Verlassen des Kreisels und bei einem Fahrstreifenwechsel.
Rechtsgrundlage
- Art. 41b der Verkehrsregelnverordnung (VRV): Vortritt, Blinken und Verhalten auf Kreisverkehrsplätzen.
Rechtliche Unterstützung
Unfall oder Vorwurf im Kreisel?
Bei einer Vortrittsverletzung drohen Busse und je nach Fall auch Administrativmassnahmen. Zum richtigen Vorgehen nach einem Unfall siehe Verhalten bei Unfällen. Die Anwaltskanzlei Geier prüft Ihren Fall gerne. → Beratung anfordern
Achtung
Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick zum Schweizer Strassenverkehrsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsgrundlagen
- Art. 41b VRV – Kreisverkehrsplätze
4 Min. Lesezeit · Stand: 02. Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
