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Verkehrsrecht · 02. Juli 2026 · Rechtsanwalt Roger Geier

Der Sicherungsentzug des Führerausweises: vorsorglich, unbefristet und definitiv

Der Sicherungsentzug trifft, wenn nicht die einzelne Tat, sondern die Eignung im Zentrum steht. Gründe, Ablauf, Abklärungsstufen und die Wege zur Wiedererteilung.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 15d SVG – Zweifel an der Fahreignung
  • Art. 16d SVG – Sicherungsentzug
  • Art. 5a VZV – Anerkennungsstufen der Ärztinnen und Ärzte
  • Art. 30 VZV – Vorsorglicher Entzug
  • BGer 1C_330/2020; BGer 1C_164/2020

11 Min. Lesezeit · Stand: 02. Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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