6B_344/2025 · Urteil vom 15.09.2026
Mehrfache qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln; mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfaches vorschriftswidriges Überholen usw.; Strafzumessung; Verwertbarkeit von Beweismitteln,
Stichworte: qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung, Beweisverwertbarkeit, Bindungswirkung der Rückweisung, Strafzumessung, Beschleunigungsgebot, Kostenverteilung
Nach einer bundesgerichtlichen Rückweisung wurde ein Lenker wegen mehrfacher qualifiziert grober und grober Verkehrsregelverletzungen sowie weiterer Delikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hält fest, dass die bereits rechtskräftig beurteilte Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen nicht erneut überprüft werden kann und deren zulässige Verwendung unter den vorliegenden Umständen keine zusätzliche Strafreduktion rechtfertigt. Es bestätigt auch die Strafzumessung und Kostenverteilung und weist die Beschwerde ab, soweit es darauf eintritt.
Relevanz: mittel
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