1C_427/2026 · Urteil vom 16.09.2026
Strassenverkehrsrecht; Warnungsentzug; unentgeltliche Rechtspflege,
Stichworte: Warnungsentzug, unentgeltliche Rechtspflege, Bedürftigkeitsnachweis, Mitwirkungspflicht, Begründungsanforderungen, Nichteintreten
Im kantonalen Beschwerdeverfahren gegen einen viermonatigen Warnungsentzug wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege wegen unvollständiger Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und fehlenden Nachweises der Bedürftigkeit verweigert. Das Bundesgericht trat auf seine dagegen gerichtete Beschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der vorinstanzlichen Begründung nicht ein und erhob keine Gerichtskosten. Die Rechtmässigkeit des Führerausweisentzugs wurde nicht beurteilt.
Relevanz: tief · Nichteintreten, grenzwertig: Ausschliesslich prozessuale Beurteilung der unentgeltlichen Rechtspflege, keine materielle Prüfung des Führerausweisentzugs
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