7B_347/2025 · Urteil vom 03.09.2026
Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten
Ein Fahrzeughalter wurde nach einer bundesgerichtlichen Rückweisung erneut wegen Überschreitens der zulässigen Parkzeit verurteilt, wobei die Busse wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots von Fr. 40.– auf Fr. 30.– reduziert wurde. Zu prüfen war insbesondere, ob das Obergericht den begrenzten Rückweisungsauftrag erfüllt hatte und trotz angeblich widersprüchlicher Aussagen des Parkplatzkontrolleurs willkürfrei am Schuldspruch festhalten durfte. Das Bundesgericht bejahte dies und wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat; auf das Ausstandsbegehren gegen einen nicht mehr beteiligten Richter trat es mangels Rechtsschutzinteresses nicht ein und verweigerte die unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit.
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