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Unabhängige Expertise

Zweitmeinung im Privatversicherungsrecht.

Schriftliche Beurteilung zu Kasko und Motorhaftpflicht, Leistungskürzung, Regress und Anzeigepflichtverletzung nach VVG.

Versicherungen kürzen Leistungen wegen Grobfahrlässigkeit, verweigern sie wegen angeblich unwahrer Angaben oder nehmen nach der Zahlung an Dritte Regress. Ob die Begründung korrekt ist, hängt von VVG, Police und AVB sowie von Sachbeweisen im Einzelfall ab.

Die Expertise beurteilt Ihre Rechtslage schriftlich und zeigt, ob und welches weitere Vorgehen zielführend sein könnte.

Portrait von Rechtsanwalt Roger Geier

Rechtsanwalt Roger Geier

Anwaltskanzlei Geier, Thalwil

Verfasst wird jede Expertise von Rechtsanwalt Roger Geier, Anwaltskanzlei Geier in Thalwil.

Das Angebot

Richtpreis

Schriftliche Expertise

ab CHF 750 zzgl. MwSt.

  • Schriftliches Gutachten als PDF, Umfang je nach Fall 1 bis 8 +Seiten
  • Sichtung der eingereichten Unterlagen
  • Beurteilung Ihrer Rechtsfragen mit klarem Ergebnis
  • Einbezug von Gesetz, Rechtsprechung und Lehre, soweit der Fall es erfordert
  • Klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen
  • Rückfragen per E-Mail, auf Wunsch telefonische Besprechung
  • In der Regel innert 7 Arbeitstagen ab Annahme der Offerte und vollständigen Unterlagen; bei umfangreichen Akten nennt die Offerte den Termin
Zweitmeinung anfordern

Geht es Ihnen nur darum, eine konkrete Deckungsablehnung Ihrer Versicherung rasch und summarisch überprüfen zu lassen, genügt das günstigere Angebot Deckungsablehnung prüfen ab CHF 150. Die schriftliche Expertise hier ab CHF 750 lohnt sich, wenn die materielle Rechtslage selbst beurteilt werden soll.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Angebot wählen und Anfrage senden

    Sie wählen das passende Angebot und senden Sachverhalt, Rechtsfragen und Unterlagen per E-Mail.

  2. Schritt 2

    Prüfung und Offerte

    Die Anwaltskanzlei Geier prüft Zuständigkeit und Interessenkonflikte und stellt Ihnen eine verbindliche Offerte zu oder meldet sich mit Rückfragen.

  3. Schritt 3

    Erstellung der Expertise

    Nach Ihrer Annahme der Offerte wird die schriftliche Beurteilung erstellt; die Rechnung folgt gemäss Offerte.

  4. Schritt 4

    Zustellung und Rückfragen

    Sie erhalten die Antwort schriftlich, je nach Angebot mit telefonischer Besprechung.

Anfrage

Anfrage stellen

Senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Schilderung des Sachverhalts: was ist passiert, wann, wer ist beteiligt
  • Ihre konkreten Rechtsfragen
  • Name der Gegenpartei, für die Prüfung auf Interessenkonflikte
  • Hinweis auf allfällige laufende Fristen, mit Datum
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Die Unterlagen als Anhang, als PDF oder als Fotos

Zum Beispiel: Ist die Leistungsverweigerung nach Art. 40 VVG haltbar? Liegt eine Anzeigepflichtverletzung vor? Ist die Regressforderung der Höhe nach berechtigt? Wie ist der Selbstbehalt zu berücksichtigen?

Hilfreich sind: Police und AVB, Schadenmeldung, Kürzungs- oder Ablehnungsschreiben, Regressforderung, Polizeirapport sowie die bisherige Korrespondenz.

Zweitmeinung anfordern

Oder direkt an info@rechtsanwalt-geier.ch

Wichtig

  • Mit der Anfrage entsteht kein Mandatsverhältnis. Die Kanzlei prüft zuerst Zuständigkeit und Interessenkonflikte und kann den Auftrag ablehnen.
  • Die Anfrage per E-Mail wahrt keine Fristen.
  • Die genannten Preise sind Richtpreise (Ab-Preise) zzgl. MwSt. Nach Sichtung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine verbindliche Offerte.
  • Gearbeitet und verrechnet wird erst, nachdem Sie die Offerte angenommen haben.
  • Es gilt die Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Portrait von Rechtsanwalt Roger Geier

RECHTLICHE VERANTWORTUNG

Roger Geier, Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Geier, Thalwil

Rechtsanwalt Roger Geier hat die juristischen Inhalte auf fahrzeugrecht.ch geprüft. Seine Kanzlei in Thalwil ist auf Strassenverkehrs-, Versicherungs-, Fahrzeugvertrags- und Strafrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten in der ganzen Deutschschweiz.

Seine Arbeitsweise beschreibt er selbst als empathisch, strategisch und kämpferisch , beharrlich in der Sache, sachlich im Ton.